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Ein Aquarium in der Wohnung

Wichtige Informationen zum Mietrecht

Wenn Sie in einer Mietwohnung wohnen, können Sie problemlos ein Aquarium in der Wohnung aufstellen, solange dies nicht ausdrücklich im Mietvertrag anders geregelt ist. Im Gegensatz zu größeren Haustieren wie Hunden und Katzen zählen Fische ebenso wie kleine Nagetiere zu den kleinen Heimtieren, deren Haltung als vertragsmäßige Nutzung der Mietsache angesehen wird. Ihr Vermieter darf Ihnen daher das Aufstellen eines Aquariums in der Wohnung nicht verbieten, solange es zu keiner Schädigung der Wohnung kommt. Empfehlenswert ist es jedoch, dass Sie sich Informationen über die maximale Belastbarkeit des Bodens einholen. Ein großes Aquarium, das die maximale Tragfähigkeit des Bodens überschreitet, kann zu nachhaltigen Schäden an der Wohnung führen, die vom Vermieter auch einklagbar sind.

Klären Sie den Vermieter über das Aquarium in der Wohnung auf

Im Gegensatz zu einem kleinen Aquarium wird die rechtliche Situation bei einer ganzen Zuchtanlage mit mehreren Becken bereits schwieriger, da dies nur schwer unter dem Aspekt der vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache gesehen werden kann. Generell sollten Sie jedoch in beiden Fällen den Vermieter kontaktieren und ihn über das Aquarium in der Wohnung informieren, um später mögliche Probleme schon im Vorhinein zu vermeiden.